Ihre Rechte als Fahrgast
Bei Verspätung oder Ausfall von Verkehrsmitteln gewährt der bodo-Verkehrsverbund seinen Fahrgästen folgende Fahrgastrechte:
- im Eisenbahnverkehr für Verspätungen ab 60 Minuten nach §17 des Verbundtarifes für alle Fahrscheinarten. Details siehe weiter unten: Mobilitäsgarantie
- im Eisenbahn- und Omnibusverkehr für Verspätungen von mehr als 30 Minuten für Zeitkarteninhaber nach §18 des Verbundtarifes. Details siehe weiter unten: Mobilitäsgarantie
Ihre Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr
- Ab 60 Minuten Verspätung von 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt
- ab 120 Minuten Verspätung 50 Prozent des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt
- Zeitfahrkarten des Nah- und Fernverkehrs werden pauschal je Verspätung ab 60 Minuten entschädigt:
- Zeitfahrkarten des Nahverkehrs: 1,50 € (2. Kl.), 2,25 € (1. Kl.)
- Zeitfahrkarten des Fernverkehrs: 5,00 € (2. Kl.), 7,50 € (1. Kl.)
- Mobility BahnCard 100: 10,00 € (2. Kl.), 15,00 € (1. Kl.
- Bei Zeitfahrkarten werden insgesamt maximal 25 Prozent des Zeitkartenwertes entschädigt.
- Entschädigungsbeträge unter 4 € werden nicht ausgezahlt.
- Reichen Sie deshalb bitte Verspätungsfälle bei Zeitfahrkarten des Nahverkehrs gesammelt nach Ablauf der Geltungsdauer beim Servicecenter Fahrgastrechte ein.
- Schönes-Wochenende-Ticket, Quer-durchs-Land-Ticket und Länder-Tickets sind Zeitfahrkarten des Nahverkehrs.
Bitte beachten: Reisende mit einem Fahrschein "Familienheimfahrt BW/ZIV" auf Berechtigungsausweis Bundeswehr o.ä. erhalten vonseiten des bodo-Verkehrsverbunds keine Entschädigung und keine Erstattung oder Ausgabe Hotel- bzw. Taxigutschein. Hierfür ist das befördernde Verkehrsunternehmen zuständig.
Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens
20 Minuten am Zielort Ihrer Fahrkarte können Sie:
- Bei nächster Gelegenheit die Fahrt auf der gleichen Strecke oder über eine andere Strecke fortsetzen, oder
- Die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen, wenn dadurch die Ankunftsverspätung am Zielbahnhof reduziert werden kann
- Andere, nicht reservierungspflichtige Züge nutzen. Sie müssen eine eventuell erforderliche Fahrkarte/einen Produktübergang zunächst bezahlen und können die Kosten anschließend geltend machen.Erheblich ermäßigte Fahrkarten (z.B. Schönes-Wochenende-Ticket,Quer-durchs-Land-Ticket, Länder-Tickets) sind von dieser Regelung ausgenommen.
Bei einer zu erwartenden Verspätung von mehr als
60 Minuten am Zielort ihrer Fahrkarte können Sie:
- Von der Reise zurücktreten und sich den Fahrpreis erstatten lassen, oder
- Die Reise abbrechen, wenn sie sinnlos geworden ist und sich den Anteil des Fahrpreises für die nicht genutzte Strecke erstatten lassen, ggf. auch den Fahrpreis für die bereits durchfahrene Strecke und nötigenfalls auch den Preis für die Rückfahrt zum Abfahrtsbahnhof.
- Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielort von mindestens 60 Minuten und einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr, können Sie ein anderes Verkehrsmittel nutzen. Die Kosten werden bis maximal 80 Euro erstattet.
- Dies gilt ebenfalls bei Ausfall eines Zuges, sofern es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und der Zielbahnhof ohne die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden kann.
- Stellt Ihnen die Eisenbahn die Leistung zur Verfügung, hat diese grundsätzlich Vorrang vor selbst organisierten Alternativen.
Wird aufgrund eines Zugausfalls oder einer Verspätung eine Übernachtung erforderlich und ist die Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht zumutbar, werden Ihnen angemessene Übernachtungskosten erstattet. Stellt Ihnen die Eisenbahn eine Übernachtung zur Verfügung, hat dies grundsätzlich Vorrang vor selbst organisierten Alternativen. Die Eisenbahn kann Ihnen alternativ auch eine Weiterbeförderung (z.B. mit Taxi) zu Ihrem eigentlichen Zielort anbieten.
Damit Sie schnell und einfach Ihre Ansprüche geltend machen können, nutzen Sie bitte das Fahrgastrechte-Formular. Es hilft Ihnen, alle zur Bearbeitung erforderlichen Daten vollständig anzugeben und ermöglicht die zügige Bearbeitung. Ihrer Ansprüche. Sie erhalten das Formular im Zug, am DB Service Point, im DB Reisezentrum oder als Online-Formular unter
www.fahrgastrechte.info oder
www.bahn.de/fahrgastrechte
Sie können Ihre Entschädigungsansprüche geltend machen:
- In DB Reisezentren und DB Agenturen, wenn Sie eine Bestätigung Ihrer Verspätung auf dem Fahrgastrechte-Formular erhalten haben und Ihre Originalfahrkarte einreichen
- Beim Servicecenter Fahrgastrechte, wenn Sie
- keine Bestätigung Ihrer Verspätung auf einem Fahrgastrechte-Formular erhalten haben
- Inhaber einer Zeitfahrkarte (z.B. Streckenzeitkarte, Mobility BahnCard 100, Schönes-Wochenende-Ticket oder Länder-Ticket) sind
- nur eine Kopie Ihrer Fahrkarte einreichen möchten oder
- die Erstattung erforderlicher Kosten aufgrund einer Verspätung (z.B. Bus, Taxi, Hotel) beantragen möchten. Für die Erstattung erforderlicher Kosten reichen Sie bitte zusammen mit dem Fahrgastrechte-Formular die Originalbelege beim Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main ein. Das Servicecenter Fahrgastrechte ist der von den teilnehmenden Eisenbahnen mit der Bearbeitung der Verspätungsfälle ihrer Kunden beauftragte Dienstleister
- Bei dem Eisenbahnunternehmen, dessen Zug ausgefallen ist oder verspätet war, wenn es sich bei der Fahrt nicht um eine Reisekette aus mehreren Zügen verschiedener Eisenbahnunternehmen gehandelt hat. Eine Übersicht der Eisenbahnunternehmen finden Sie unter www.eba.bund.de.
- Sollten Sie Einwände gegen Entschädigungsentscheidungen haben, richten Sie Ihren Widerspruch bitte an die Stelle, die die Entschädigungsentscheidung getroffen hat.
- Beschwerden gegen Entscheidungen des Servicecenters Fahrgastrechte richten Sie bitte an das Eisenbahnunternehmen, dessen Zug ausgefallen oder verspätet war. Das gleiche gilt für Anfragenund Beschwerden allgemeiner Art.
- Adressen von Schlichtungsstellen zum Thema Fahrgastrechte finden Sie im Internet unter
www.bahn.de/fahrgastrechte,
vdv Schlichtungsstelle
www.fahrgastrechte.info - Nationale Durchsetzungsstellen für die neuen Fahrgastrechte sind die Eisenbahnaufsichtsbehörden der Bundesländer sowie das Eisenbahnbundesamt.
www.eba.bund.de
Formulare zum download
Fahrgastrechteformular
Informationen - Tarifbestimmungen
Flyer Fahrgastrechte DB
Geänderte Tarifbestimmungen bodo (Auszug Fahrgastrechte §16)
Telefonische Anfragen und Informationen
DB-Service: 01805/ 996633 (14 Cent/Min aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Cent/Min aus Mobilfunknetzen)
Kundendialog DB-Regio AG: 0711/ 20927080
Links
www.bahn.de/fahrgastrechte
www.fahrgastrechte.info
www.vdv.de
www.diebefoerderer.de
Mobilitätsgarantie im bodo
"Zuverlässig und pünktlich ans Ziel kommen"
Sollte dies nicht der Fall sein, so können im Rahmen der "Mobilitätsgarantie im bodo", bei Verschulden durch ein bodo-Verkehrsunternehmen, ab einer Verspätung von mehr als 30 Minuten Taxikosten bis zu einer Höhe von 35 Euro geltend gemacht werden.
Die Mobilitätsgarantie greift, wenn Sie - verursacht durch ein Verschulden des bodo- Verkehrsunternehmens - Ihr Fahrtziel wegen einer Verspätung oder eines Fahrtausfalls um mehr als 30 Minuten später als im Fahrplan ausgewiesen erreichen und Ihnen keine andere geeignete Fahrtalternative mit Bussen und Bahnen zur Verfügung steht.
Alle Fahrgäste mit Zeitfahrscheinen (z.B. Abokarte, Monatskarte)
sowie Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis inkl. Freifahrtberechtigung
können sich - bei Verschulden eines bodo- Verkehrsunternehmens -
Taxikosten bis maximal 35 Euro erstatten lassen.
Bei Schülermonatskarten, JuniorTickets, StudiTickets, Kindergartenkindmonatskarten,
sowie bei Fahrscheinen des Gelegenheitsverkehrs (z.B. Einzelfahrscheinen oder "Zeitfahrkarten gemäß Sonderregelung" in den Stadtverkehren), greift die "bodo-Mobilitätgarantie" nicht.
Die Mobilitätsgarantie kann immer dann in Anspruch genommen werden, wenn das Verschulden bei einem der im bodo kooperierenden Verkehrsunternehmen liegt.
Bei höherer Gewalt wie z.B. Unwetter, Bombendrohungen, Streik und Suizid sowie angekündigten Maßnahmen, wie z.B. Straßensperrungen, besteht leider kein Ersatzanspruch.
Ebenfalls ausgeschlossen ist die Erstattung, wenn die Verspätung oder der Fahrtausfall vor dem Kauf des Tickets bekannt war oder auf ein Verschulden des Fahrgasts zurückgeht.
Bitte senden Sie den vollständig ausgefüllten Erstattungsantrag
zusammen mit dem Originalbeleg der Taxiquittung
und einer Kopie Ihres Zeitfahrscheins
innerhalb von 14 Tagen nach dem Vorfall
an die bodo-Geschäftsstelle.
Den Erstattungsantrag können Sie auch am PC ausfüllen und ausdrucken.
Nach Prüfung des Anspruchs erfolgt die Überweisung auf das von Ihnen angegebene Bankkonto.
Eine Barauszahlung sowie eine Verrechung beim Fahrscheinkauf sind ausgeschlossen.
Ausführliche Informationen finden Sie in unseren Beförderungsbedingungen,
maßgeblich hier der § 18.
Download Mobilitätsgarantie:
Mobilitätszentralen und Kundencenter:
Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH (RAB)
Karlstraße 31-33
89073 Ulm
Tel. 0731 1550-0
Fax 0731 1550-28160
servicecenter@dbregiobus-rab.de
Mobilitätszentrale Friedrichshafen
Stadtbahnhof 1
88045 Friedrichshafen
Tel. 07541 3013-0
Fax 07541 3013-85
info-fn@zugbus-rab.de
Mobilitätszentrale Ravensburg
Bahnhofplatz 5
88214 Ravensburg
Tel. 0751 50922-0
Fax 0751 50922-81
info-wgt@zugbus-rab.de
KundenCenter Weingarten
Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH (RAB)
Bahnhofstraße 15
88250 Weingarten
Tel. 0751 50922-0
Fax 0751 50922-81
info-wgt@zugbus-rab.de
Mobilitätszentrale Aulendorf
Bahnhof 1
88326 Aulendorf
Tel. 07525 924364
Fax 07525 924365
Mobilitätszentrale Isny
Unterer Grabenweg 18
88316 Isny i.A.
Tel. 07562 9735403
Fax 07562 9735404
info@mobizentrale-isny.de
www.isny.de/mobizentrale